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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Le Duigou Beauty Consultants

Bestimmungen für die Schweiz


LE DUIGOU INTERNATIONAL AG («LDI » oder «Unternehmen»), ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, vertreibt eine Reihe von Produkten, darunter Kosmetika, Parfüms, Accessoires sowie Haut- und Körperpflegeprodukte. Für unabhängige BEAUTY-CONSULTANT von LDI be-steht die Möglichkeit, LDI-Produkte zum persönlichen Gebrauch zu erwerben, den Verkauf der im Schweizer Produktkatalog enthaltenen LDI-Produkte zu fördern und am Vertriebssystem von LDI teilzunehmen. Der BEAUTY-CONSULTANT erkennt daher die folgenden Bestimmungen, das Anmelde- und Vereinbarungsformular für BEAUTY-CONSULTANT und den Vergütungsplan (zu-sammen «BEAUTY-CONSULTANT-VEREINBARUNG») als bindend an. Um BEAUTY-CONSULTANT zu werden, muss ich volljährig und in der Schweiz wohnhaft sein. Ich sende das unterzeichnete Anmelde- und Vereinbarungsformular für BEAUTY-CONSULTANTs an LDI. Personengesellschaften, GmbHs, Kapitalgesellschaften oder sonstige Wirtschaftsgebilde, die unter einem Handelsnamen tätig sind, können nur nach Prüfung und mit Einverständnis von LDI BEAUTY-CONSULTANT werden. Ich darf als Teilhaber oder als Geschäftsleiter keinesfalls an mehr als einer BEAUTY-CONSULTANT-Gesellschaft beteiligt sein.


Als LDI-BEAUTY-CONSULTANT erkenne ich Folgendes an:

  1. Meine Beziehung zum Unternehmen ist die eines unabhängigen, selbstständigen Vertragspartner. Ich bin kein Franchisenehmer, Joint-Venture-Beteiligter, Teilhaber, Vertreter oder Mitarbeiter von LDI und trete auch nicht als solcher auf. Ich bin nicht befugt, für LDI bindende Verpflichtungen einzugehen. Als unabhängiger Unternehmer bin ich für die Zahlung sämtlicher Steuern, ggf. MwSt-Beträge und Versicherungsbeiträge verantwortlich, die aufgrund der von LDI erhaltenen Zahlungen fällig werden.
  2. Meine Vergütung erfolgt gemäss dem Vergütungsplan und ausschliesslich für den Erwerb von Produkten zum persönlichen Gebrauch oder für den Erwerb von Produkten, die zum Wiederverkauf durch mich oder meine mir nachgeordnete Organisation an Endverbraucher bestimmt sind. Das Anwerben von „b2b – Geschäftspartner“ (Partner die über ein ei-genes Warenlager und eigene Verkaufsräumlichkeiten verfügen) ist nicht Teil dieser Vereinbarung und wird gesondert geregelt.
  3. Der Einzelhandelsverkauf von LE DUIGOU-Produkten ist möglich, wird aber nicht gefördert.
  4. Ich kontaktiere LDI, bevor ich versuche, Produkte im Einzelhandel zu vertreiben, damit ein Vertreter des Unternehmens die Richtlinien von LDI und die rechtlichen Anforderungen mit mir besprechen kann.
  5. Mein Erfolg hängt ausschliesslich von meiner persönlichen Zielsetzung, dem Umfang und der Qualität meiner Arbeit, meiner Nachfassbemühungen und Services und von den An-strengungen ab, mit denen ich mein Geschäft betreibe.
  6. Ich betreibe mein Geschäft ethisch und rechtlich einwandfrei, was unter anderem folgende Aspekte beinhaltet: Kein Verhalten, das den guten Namen und die Reputation von LDI oder seiner verbundenen Unternehmen beeinträchtigt, keine irreführenden, trügerischen oder unfairen Vertriebspraktiken, wahrheitsgemässe und korrekte Promotion und Beschreibung der im Schweizer Produktkatalog aufgeführten Produkte.
  7. Ich kann meine Position nur nach schriftlichem Einverständnis von LDI und gemäss den von LDI angegebenen Bedingungen verkaufen, abtreten oder übertragen. Beispiel: Im Falle meines Todes oder meiner Geschäftsunfähigkeit gehen meine Rechte und Pflichten als BEAUTY-CONSULTANT nach schriftlichem Antrag und mit Nachweis des Anspruchs vorbehaltlich der Genehmigung durch LDI auf meinen Rechtsnachfolger über. Eine solche Genehmigung wird nicht verweigert, wenn der Nachfolger weiterhin die BEAUTY-CONSULTANT-Vereinbarung einhält.
  8. Ein Verstoss meinerseits gegen diese Bestimmungen kann zu Disziplinarmassnahmen bis hin zur Beendigung meiner Beziehung zum Unternehmen unter Einhaltung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen oder zur Aussetzung dieser Beziehung führen. Ich kann meine Beziehung zum Unternehmen jederzeit unter Einhaltung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen beenden. Im Falle einer Kündigung werde ich mich mit sofortiger Wirkung nicht mehr als LDI-BEAUTY-CONSULTANT darstellen und die Verwendung sämtlicher Handelsnamen und Marken des Unternehmens einstellen.
  9. LDI behält sich das Recht vor, jederzeit in eigenem Ermessen die Produktpalette, die Prei-se, die Spezifikationen, das Verpackungsdesign und die Materialien zu ändern, zu modifizieren oder zu ergänzen. Weiterhin behält LDI sich das Recht vor, diese Bestimmungen, den Vergütungsplan und andere von LDI herausgegebene Dokumentation zu ändern oder zu ergänzen. Alle Ergänzungen werden mit der Veröffentlichung oder Mitteilung an den BEAUTY-CONSULTANT automatisch in die Vereinbarung zwischen LDI und dem BEAUTY-CONSULTANT aufgenommen.
  10. Das Unternehmen (LDI) kann Beträge, die ich dem Unternehmen schulde, von der Vergütung abziehen, die das Unternehmen mir schuldet.
  11. Ein BEAUTY-CONSULTANT kann sämtliche Produkte (einschliesslich Schulungs- und Promotionsmaterialien, Geschäftshandbüchern und -kits) innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich eines Betrags für eine mögliche Wertminderung des Produkts, an LDI zurückgeben.
  12. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bestimmungen als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Stand: 11.09.2024, 15:43:56 Uhr